Plattform-Nutzungsbedingungen
Bedingungen für Händler, die MomentPass geschäftlich nutzen.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung der Plattform MomentPass durch Händler.
- Vertragspartner (nachfolgend „MomentPass“)
- Anton Weigel, EinzelunternehmerAnton WeigelKelterbergstraße 1176593 GernsbachDeutschland
MomentPass richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Vertrag über die Nutzung der Plattform kommt nicht mit Verbrauchern zustande.
Die jeweils geltende Fassung dieser Bedingungen ist auf dieser Seite abrufbar; Version und Stand sind unten angegeben. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen im Einzelfall gehen diesen Bedingungen vor.
2. Leistungsbeschreibung
MomentPass stellt dem Händler eine Software-as-a-Service-Plattform zur Verfügung, mit der er Gutscheine und Kurspässe anbieten und verwalten kann. Der Funktionsumfang umfasst derzeit:
Anlage und Verwaltung von Gutscheinangeboten, einen öffentlich erreichbaren Gutscheinshop, einbettbare Bausteine für die eigene Website des Händlers, einen Bestellvorgang für Käuferinnen und Käufer, die Zahlungsabwicklung über Stripe oder wahlweise eine manuelle Zahlungsbestätigung, die Erzeugung von Gutscheincodes, den Versand der zugehörigen E-Mails, die Erstellung von Rechnungsdokumenten aus den Angaben des Händlers, ein Dashboard mit Bestell- und Gutscheinübersicht, die Einlösung von Gutscheinen sowie Benachrichtigungen.
Nicht Bestandteil der Leistung sind insbesondere Kundenkonten für Käuferinnen und Käufer, ein automatisierter Erstattungs- oder Stornierungsprozess, Gutschriften, die Teil-Einlösung von Gutscheinen mit Restwertführung, ein Buchhaltungsexport sowie eine zugesicherte ununterbrochene Verfügbarkeit.
3. Registrierung und Freischaltung
Der Händler legt ein Benutzerkonto an und hinterlegt ein Unternehmensprofil mit Firmierung, Anschrift und Kontaktdaten. Weitere Personen können mit einer Rolle dem Unternehmen zugeordnet werden.
Vor der Veröffentlichung des Gutscheinshops stellt der Händler einen Freischaltungsantrag. MomentPass prüft den Antrag und entscheidet über die Freischaltung. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.
Mit dem Antrag akzeptiert der Händler die jeweils geltende Fassung dieser Bedingungen. Für die Zahlungsabwicklung über Stripe ist zusätzlich die Einrichtung eines verbundenen Stripe-Kontos erforderlich.
Der Händler hält seine Angaben aktuell und korrigiert unrichtig gewordene Angaben unverzüglich.
4. Rollen und Verantwortlichkeiten
Der Händler bietet die Gutscheine in eigenem Namen an und ist Vertragspartner der Käuferin oder des Käufers. Er ist verantwortlich für den Inhalt seiner Angebote, für die Preisangaben, für die steuerliche Einordnung, für die Gültigkeit und die Einlösebedingungen sowie für die Erbringung der zugrunde liegenden Leistung.
MomentPass stellt die technische Plattform bereit, unterstützt die Zahlungsabwicklung und stellt den Gutschein im Auftrag des Händlers bereit.
MomentPass erbringt keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Plattform trifft insbesondere keine Entscheidung darüber, ob ein Gutschein umsatzsteuerlich als Einzweck- oder als Mehrzweckgutschein zu behandeln ist. Der Händler prüft seine rechtlichen und steuerlichen Einstellungen eigenverantwortlich und zieht hierfür bei Bedarf fachkundigen Rat hinzu.
5. Angebote und Inhalte des Händlers
Der Händler stellt sicher, dass seine Angaben zutreffend sind und seine Angebote sowie die von ihm eingestellten Inhalte geltendem Recht entsprechen. Er verfügt über die erforderlichen Rechte an Logos, Bildern und Texten, die er hochlädt.
Unzulässig sind insbesondere irreführende oder rechtswidrige Angebote, Angebote, die Rechte Dritter verletzen, sowie Inhalte, die gegen Strafgesetze verstoßen.
Der Händler räumt MomentPass ein einfaches, räumlich unbeschränktes und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht ein, seine Inhalte zu speichern, technisch aufzubereiten und darzustellen, soweit dies zur Erbringung der Leistung erforderlich ist. Dies umfasst die Darstellung im Gutscheinshop, in eingebetteten Bausteinen, im Bestellvorgang, auf der Gutscheinseite, in den zugehörigen E-Mails und in Rechnungsdokumenten.
6. Gutscheine, Gültigkeit und Einlösung
Die Gültigkeitsdauer wird vom Händler je Angebot konfiguriert und den Käuferinnen und Käufern vor der Bestellung angezeigt. Für einen gekauften Gutschein wird die Gültigkeit zum Zeitpunkt des Kaufs festgeschrieben und ändert sich danach nicht mehr, auch wenn der Händler das Angebot später anpasst.
Der Gutscheincode dient als Zugangsmittel zum Gutschein. Wer den Code vorlegt, kann die Einlösung verlangen, sofern der Händler nichts anderes bestimmt hat.
Die Plattform unterstützt je Gutschein genau eine abgeschlossene Einlösung.
MomentPass unterstützt derzeit technisch nur die vollständige Einlösung eines Gutscheins. Der Händler bleibt dafür verantwortlich, bei Wertgutscheinen eine rechtlich erforderliche oder mit dem Käufer vereinbarte Lösung für Teilbeträge bereitzustellen. Die technische Ausgestaltung der Plattform schränkt gesetzliche Ansprüche der Käuferinnen und Käufer nicht ein.
7. Zahlungsabwicklung über Stripe
Für die Zahlungsabwicklung per Karte richtet der Händler ein verbundenes Stripe-Konto ein. Zwischen dem Händler und Stripe kommt ein eigenes Vertragsverhältnis zustande; die Prüfungen zur Identität und zur Zulässigkeit der Geschäftstätigkeit führt Stripe unmittelbar mit dem Händler durch.
Die Zahlungen werden dem verbundenen Konto des Händlers direkt gutgeschrieben. Auszahlungen erfolgen durch Stripe nach den dort geltenden Bedingungen. Nach der derzeitigen Konfiguration trägt der Händler die Transaktionsentgelte von Stripe.
MomentPass erhält bei jeder über Stripe abgewickelten Zahlung die vereinbarte Plattformgebühr.
MomentPass speichert keine vollständigen Kartendaten. Verfügbarkeit, Anforderungen und Beschränkungen der Zahlungsabwicklung richten sich nach Stripe; MomentPass hat hierauf keinen Einfluss.
8. Manuelle Zahlungsabwicklung
Ist die Zahlungsabwicklung über Stripe nicht eingerichtet oder nicht verfügbar, kann die Bestellung im manuellen Modus abgeschlossen werden.
In diesem Fall wird der Zahlbetrag außerhalb von MomentPass vereinnahmt. Der Händler bestimmt und kommuniziert den Zahlungsweg und bestätigt im Dashboard den Zahlungseingang. Erst danach wird der Gutschein freigeschaltet.
MomentPass prüft den zugrunde liegenden Zahlungsvorgang nicht und kann ihn nicht bestätigen. Der Händler ist für die Richtigkeit seiner Bestätigung verantwortlich. Die Bestätigung eines nicht erfolgten Zahlungseingangs ist unzulässig.
9. Plattformgebühr
Für über Stripe abgewickelte Gutscheinverkäufe erhält MomentPass eine Plattformgebühr in Höhe von 5 % des Bruttobetrags der jeweiligen Bestellung. Die Gebühr wird bei der Zahlungsabwicklung einbehalten.
Soweit auf die Plattformgebühr Umsatzsteuer anfällt, wird sie nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorgaben behandelt.
Eine Änderung der Plattformgebühr wird dem Händler nach den Regelungen zu Änderungen dieser Bedingungen mitgeteilt.
10. Rechnungen und steuerliche Einstellungen
Rechnungsdokumente werden im Namen des Händlers aus den von ihm hinterlegten Unternehmens- und Steuerangaben erzeugt. Der Händler ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben verantwortlich.
Inhalt und Darstellung der erzeugten Dokumente hängen von der gewählten steuerlichen Einstellung ab. MomentPass nimmt keine steuerliche Einordnung vor und schuldet keine Prüfung der Angaben.
Bereits erstellte Rechnungsdokumente werden unveränderlich gespeichert, um die Nachvollziehbarkeit zu wahren. Korrekturen sind daher nur durch ein neues Dokument möglich.
11. Verfügbarkeit und Pilotbetrieb
MomentPass befindet sich derzeit in einem begleiteten Pilotbetrieb. Funktionen können sich ändern, ergänzt oder eingestellt werden. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert.
Wartungsarbeiten, Störungen bei eingesetzten Dienstleistern sowie sicherheitsbedingte Einschränkungen können zu vorübergehenden Unterbrechungen führen. Planbare Wartungen kündigen wir nach Möglichkeit im Voraus an.
Wird der Dienst ganz oder teilweise eingestellt, informieren wir den Händler rechtzeitig und stimmen mit ihm ein Vorgehen für bereits verkaufte, noch nicht eingelöste Gutscheine ab.
12. Support
Anfragen richten Sie bitte an hello@momentpass.de (öffnet in einem neuen Tab). Wir bearbeiten Anfragen im Rahmen des Pilotbetriebs zu üblichen Geschäftszeiten. Eine bestimmte Reaktionszeit wird nicht zugesichert.
13. Schutzrechte
Die Plattform, die zugrunde liegende Software, die Marke und die Gestaltung von MomentPass sind urheber- und kennzeichenrechtlich geschützt. Der Händler erhält ein einfaches, nicht übertragbares und auf die Vertragslaufzeit begrenztes Recht zur Nutzung der Plattform im vereinbarten Umfang.
Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes besteht nicht; eine Software-Lizenz zur eigenständigen Nutzung außerhalb der Plattform wird nicht eingeräumt.
Die einbettbaren Bausteine dürfen ausschließlich im Rahmen der Nutzung des Dienstes und für den eigenen Gutscheinshop des Händlers eingesetzt werden.
Inhalte des Händlers bleiben dessen Eigentum; MomentPass erhält hieran nur die in Ziffer 5 beschriebenen Nutzungsrechte.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung.
Soweit MomentPass personenbezogene Daten ausschließlich im Auftrag und nach dokumentierten Weisungen eines Händlers verarbeitet, werden die hierfür erforderlichen datenschutzrechtlichen Vereinbarungen gesondert abgeschlossen.
15. Sperrung und Kündigung
MomentPass kann den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für rechtswidrige Inhalte, für einen Missbrauch der Plattform, für eine Gefährdung der Sicherheit oder für einen erheblichen Verstoß gegen diese Bedingungen bestehen. Soweit zumutbar, kündigen wir die Maßnahme vorher an und geben Gelegenheit zur Stellungnahme. In dringenden Sicherheits- oder Rechtsfällen kann die Sperrung sofort erfolgen.
Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Seiten können ihn mit einer Frist von 30 Tagen in Textform ordentlich kündigen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Eine Sperrung oder Kündigung lässt bereits verkaufte Gutscheine unberührt. Der Händler bleibt gegenüber Käuferinnen und Käufern zur Einlösung und zur Erfüllung verpflichtet. Daten zu Bestellungen, Gutscheinen und Rechnungen werden nicht gelöscht, soweit ihre weitere Speicherung zur Abwicklung offener Vorgänge oder aufgrund gesetzlicher Pflichten erforderlich ist.
16. Haftung
MomentPass haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei der Übernahme einer Garantie sowie in den Fällen zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MomentPass nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, also solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Händler regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Für den Verlust von Daten haftet MomentPass nach den vorstehenden Absätzen nur in dem Umfang, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Händler zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
17. Änderungen dieser Bedingungen
MomentPass kann diese Bedingungen ändern, um sie an geänderte Rechtslagen, an technische Entwicklungen oder an einen geänderten Leistungsumfang anzupassen.
Wesentliche Änderungen, insbesondere Änderungen des Preises, des wesentlichen Leistungsumfangs oder der Pflichten des Händlers, teilen wir vor ihrem Inkrafttreten in Textform mit und erläutern sie. Solche Änderungen werden nur wirksam, wenn der Händler ihnen zustimmt. Vor dem Wirksamwerden einer solchen Änderung kann der Händler den Vertrag kündigen.
Geringfügige technische oder redaktionelle Anpassungen, die den Händler nicht benachteiligen, teilen wir ohne erneutes Zustimmungsverfahren mit.
Eine Zustimmung allein durch weitere Nutzung der Plattform nehmen wir nicht an.
18. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz von MomentPass. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben unberührt.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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